Wir hatten eine Umfrage gestartet und Sie haben abgestimmt!

Allerdings gibt es kein eindeutiges Ergebnis, Sie haben für beide Möglichkeiten gleich viel Stimmen gegeben! Deshalb werden wir über beide Themen einen Bericht schreiben.

Hier nun das erste Thema:

 

Pflegeeinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI

 

Wer Pflegegeld erhält, muss durch einen Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit über die Pflege beraten werden. Diese Beratungseinsätze sind verpflichtend und dienen in erster Linie dazu, den Pflegenden zu unterstützen und das eventuell benötigte Fachwissen beizutragen.

Bei Pflegekunden mit den Pflegegraden 2 und 3 muss halbjährlich einmal und bei den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich einmal ein verpflichtender Beratungseinsatz durchgeführt werden. Bei Pflegekunden mit  Pflegegrad 1 besteht ebenfalls halbjährlich ein Anspruch auf einen Beratungseinsatz.

Wir, als Pflegedienst, müssen den Beratungseinsatz dokumentieren und die Dokumentation an die Pflegekasse senden.

In den Einsätzen werden meisten Fragen über den möglichen Pflegeablauf, den Tagesablauf durch die Pflege zu Hause, benötigte Hilfsmittel und vieles weitere geklärt.

Der Beratungseinsatz ist für den Pflegekunden kostenlos. Die Kosten werden von den Pflegekassen getragen. Der Pflegedienst rechnet diesen Einsatz direkt mit der Pflegekasse ab, sodass Sie keinerlei Kosten tragen.

  

 

Wir hoffen, dass wir Ihnen dieses Thema ein wenig näher erklären konnten!

Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich gern jederzeit telefonisch, oder per E-Mail an uns, oder vereinbaren Sie gleich einen Beratungstermin!

  

Tel.: 03928 78420

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Facebook: Care service GmbH

 

 

Sie möchten sich zum Thema Pflege testen?

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