- Der Pflegeeinsatz nach § 37.3 beinhaltet, dass Kunden, die einen Pflegegrad haben und durch Angehörige gepflegt werden regelmäßige Beratungen durch einen Pflegedienst beanspruchen müssen. Die Häufigkeit der Besuche richtet sich nach dem Pflegegrad.
- Es wird eingeschätzt, beraten und wir geben Ihnen Tipps und Ratschläge zur Pflege.
- Die Abrechnung erfolgt mit der Pflegekasse durch uns.
Ambulante häusliche Pflege umfasst die Grundpflege, Hauswirtschaftliche Versorgung sowie die Behandlungspflege von Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld.




