- Die Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson kann sowohl im ambulanten Bereich, als auch im Seniorengerechten Wohnen durchgeführt werden.
- Jeder Pflegekunde kann einmal im Jahr Verhinderungspflege beantragen.
- Die Pflegekasse übernimmt in diesem Fall bis zu 1.612,00 Euro pro Jahr.
Ambulante häusliche Pflege umfasst die Grundpflege, Hauswirtschaftliche Versorgung sowie die Behandlungspflege von Pflegebedürftigen im häuslichen Umfeld.